Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Kinderchirurgie (SGKC) und Kindernotfallmedizin (PEMS)
Seit 01.01.2023 wird die Kompetenz der „Sachkunde für dosisintensive Röntgenuntersuchung in der Kinderchirurgie“ im Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Kinderchirurgie (SGKC) und Kindernotfallmedizin (PEMS) behandelt. Der Fähigkeitsausweis wird durch die SGKC und die PEMS ausgestellt. Als Grundlage dient das dazugehörige Fähigkeitsprogramm. Die Erfüllung der Anforderungen für diesen Fähigkeitsausweis ist Bedingung für den Erwerb des Facharzttitels. Der Fähigkeitsausweis bleibt unbefristet erhalten, dennoch besteht die vom BAG neu eingeführte Fortbildungspflicht (8 Unterrichtseinheiten à mindestens 45 Minuten pro 5 Jahre). Bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht darf der Träger des Fähigkeitsausweises die Röntgenanlage nicht mehr benützen.
Aktuell ist die Position des Strahlenschutzdelegierten der SGKC für die Strahlenschutzkommission vakant. Interessierte können sich bei dem Sekretariat der SGKC melden.
Für Auskünfte oder Fragen zum Fähigkeitsausweis oder zum Amt des Strahlenschutzdelegierten steht Ulrike Subotic, Präsidentin der Weiterbildungskommission, zur Verfügung.